Klatschpresse - Gerüchte - Hollywood - Schauspieler

Klatschpresse - Das Leben der Stars und Persönlichkeiten

Hoher Adel

Hoher Adel war in Deutschland bis 1918 ein gemeinrechtlicher Begriff und beruhte auf der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815. Die Bestimmung in der Bundesakte ging ihrerseits im Falle der mediatisierten Geschlechter auf die frühere Reichsunmittelbarkeit, Landeshoheit über ein bestimmtes Territorium und Reichsstandschaft zurück.Zum Hohen Adel wurden die regierenden Souveräne des Deutschen Bundes (später des Deutschen Reiches): die Könige, Großherzöge, Herzöge, Landgrafen, Markgrafen und Fürsten und nach ihnen die mediatisierten Souveräne des Heiligen Römischen Reiches: Herzöge, Landgrafen, Markgrafen, Fürsten und manche Grafen gerechnet. Ebenbürtige Heiraten waren nur unter dem Hohen Adel möglich.Im Almanach de Gotha, dessen Inhalt heute dem Genealogischen Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, 1. und 2. Abteilung entspricht, wurdengeführt.Diese waren im Jahr 1930:
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hoher Adel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.